Merkblatt zum Einmaischen

Allgemein

Es darf als Stoffbesitzer nur „selbstgewonnen“ d. h. selbst erzeugte Obststoffe aus Eigentum, Pacht oder Nießbrauch gebrannt werden.

In einem gemeinsamen Haushalt darf nur eine Person, in der Regel der Haushaltsvorstand als Stoffbesitzer auftreten.

Das Sammeln von wildwachsenden Beeren (z.B. Brombeeren, Schlehen…) gilt als Selbstgewonnen. 

Ausgangsmaterial für eine gute Maische

•Vollreife Früchte

•Nicht faulig

•Gut waschen

•Fein mahlen

•Bei Steinobst Kerne nicht verletzen

•Kein Zuckerzusatz

•Nur vom eigenen Grundstück

•Früh brennen

Sollten sauber sein sowie einen Gärspund mit Gärglas oder einen Tauchrand aufweisen.

Plastikfässer und glasfaserverstärkte Kunststoffe müssen lebensmittelrechtlich zugelassen sein. Geschwefelte Holzfässer vor dem Befüllen mehrmals wässern. 

Zerkleinern

Kernobst (säubern), mahlen oder musen, Kirschen und Beeren meist nur andrücken, Aprikosen, Zwetschgen, Mirabellen usw. andrücken oder mit einem sauberen Holz quetschen und umrühren

 Gärzusätze

Man kann mit der wilden Hefe, vorhanden auf den Früchten die Maische vergären oder Trocken-/ Reinzuchthefen verwenden.

 Endvergärung und Lagerung

Wenn die Maische einigermaßen flüssig ist und die dicke Masse abgesunken ist kann man davon ausgehen, dass die Maische vergoren ist. 

Nun kann man die Maische zu unser Brennerei gebracht werden.

Bitte vorher telefonisch einen Termin ausmachen.